Page 101 - Holzbaukatalog 2022 Niemberg
P. 101

ALLGEMEINE INFORMATIONEN         101





            SCHNITTHOLZ
            Auszug aus den »Tegernseer Gebräuchen«            1)



            Präambel
            Die Tegernseer Gebräuche gelten für den inländischen Handel mit Rundholz, Schnittholz, Holzwerkstoffen und
            anderen Holzhalbwaren. Ihr Allgemeiner Teil gilt außerdem im inländischen Handel mit ausländischen Erzeugnis-
            sen obiger Art. Ausgenommen sind Handelsge schäfte zwischen Importeur und erster aufzunehmender Hand bei
            entsprechenden Vereinbarungen. Die Tegernseer Gebräuche gelten nicht im Handel zwischen der Forstwirtschaft
            und ihren Abnehmern.


            II. Nadelschnittholz inländischer Erzeugung
            § 15 Güterbestimmungen/ Sortierung
            1.  Nadelschnittholz wird gesund geliefert; Fehler sind nach Art und Umfang in einem Maße zulässig, das jeweils
              bei den einzelnen Güteklassen und Sortimenten festgelegt ist.
            2.  Nadelschnittholz wird, soweit nichts anderes vereinbart ist, in Güte- bzw. Schnittklassen nach Anlage I gehandelt.
            3.  Beim Verkauf von unsortierter sägefallender Ware darf grundsätzlich kein Holz aussortiert werden.


            § 16 Maßhaltigkeit
            1. Nadelschnittholz muss so eingeschnitten werden, dass die berechneten Maße
              a)   bei den Sortimenten Stamm-, Mittel- und Zopfware, astreinen Seiten, Modellware und Rohhobler sowie
                Fichten-, und Tanne·n-Blockware, in trockenem Zustande,
              b)  Bei Dimensions- und Listenware sowie bei allen übrigen handelsüblichen Sortimenten, soweit nichts anderes
                ausdrücklich vereinbart worden ist, bei einer Messbezugsfeuchte von 30 % vorhanden sind.
            2.  Werden ausgesuchte Blöcke in Sortimente der besäumten Tischlerqualität eingeschnitten, erfolgt Maßberech-
              nung nach 1 a. Tischler qualitäten entsprechen den Anforderungen der Güteklassen 0 und I mit maximal 40 %
              Güteklasse II entsprechend der Anlage.
            3.  Bei höchstens 10 % der Stückzahl dürfen die Breiten bis 2 %, die Dicken bis 3 % unterschritten werden.

            § 17 Holzfeuchte bei Lieferung
            1. Nadelschnittholz wird mangels Vereinbarung
              a)   in den Sortimenten Stamm-, Mittel- und Zopfware, astreinen Seite, Modellware und Rohhobler sowie
                Fichten-, und Tannen-Blockware trocken,
              b)  als Dimensions- und Listenware sowie bei allen übrigen handelsüblichen Sortimenten frisch und/oder halb-
                trocken geliefert.
            2.  Besäumtes Nadelschnittholz in Tischlerqualität, das aus ausgesuchten Blöcken geschnitten wird, wird trocken
              geliefert.
            3. Nadelholz gilt
              a)   als trocken, wenn es eine mittlere Holzfeuchte (alle Angaben zur Holzfeuchte beziehen sich auf das Darrge-
                wicht), bezogen auf den Querschnitt des Stückes, von höchstens 20 % hat,
              b)  als halbtrocken, wenn es eine mittlere Holzfeuchte bezogen auf den Querschnitt des Stücks von höchstens
                                                2
                30 %, bei Querschnitten über 200 cm ; von höchstens 35 % hat,
              c)   als frisch ohne Begrenzung der Holzfeuchte. Bei a) und b) dürfen 20 % der Menge unter Berücksichtigung der
                natürlichen Feuchte schwankungen über den Grenzen liegen.
            4.  Nadelschnittholz gilt als verladetrocken, wenn es je nach Holzart und Jahreszeit eine Holzfeuchte aufweist, die
              Schäden durch eigene Feuchtigkeit während der Transportes bei normaler Beförderungsdauer ausschließt.






            1)  Gesamtverband Deutscher Holzhandel e.V.: Die Tegernseer Gebräuche (2016), gdholz.net
   96   97   98   99   100   101   102   103   104   105   106