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68 ROGSAVE // SICHER IST SICHER
ROGSAVE – LEGALES HOLZ AUS INDONESIEN
SVLK-ZERTIFIZIERT
Was heißt SVLK?
SLVK heißt wörtlich übersetzt „Sistem Verifikasi Legalitas Kayu“ welches soviel bedeutet: „System zur Zertifizierung
legalen Holzes“. Im Englischen verwendet man „Timber Legality Verification System“.
Was ist SVLK? Was wird SVLK in Zukunft leisten?
SVLK ist ein anerkanntes staatliches Prüfsystem in Indo- Die vollständige, also flächendeckende Etablierung des
nesien, welches prüft ob Holz nach geltenden Rechts- SVLK bildet die Grundlage für ein sogenanntes Voluntary
vorschriften geerntet worden ist oder nicht. Es dient Partnership Agreement (VPA= Freiwilliges Partnerschafts-
somit dem Aufbau und der Sicherstellung einer lega- abkommen) zwischen Indonesien und der Europäischen
len und nachhaltigen Forstwirtschaft in den Wäldern Union im Rahmen des EU Aktionsplans FLEGT (Forest Law
Indonesiens. Enforcement Governance and Trade = Rechtsdurchset-
zung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor zur
Wie funktioniert SVLK? Eindämmung und Verhinderung illegalen Holzeinschlags).
SVLK basiert auf dem im Jahr 2009 verabschiedetem
indonesischen Gesetz „Dekret Nr.P.38/Menhut-II/2009“. Dieses wiederum garantiert allen europäischen Holzim-
Dieses verpflichtet jedes Forstunternehmen in Indonesien porteuren, dass sämtliche Holzexporte aus Indonesien
zu einer Zertifizierung nach dem SVLK und zur Umset- in die EU aus legaler und nachhaltiger Forstwirtschaft
zung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung. stammen.
FLEGT
Mit der Ausstellung einer FLEGT-Genehmigung bestä-
tigt die Genehmigungsstelle des Partnerlandes, dass
die ausgeführten Holzprodukte legalen Ursprungs sind.
Für Lieferungen mit FLEGT-Genehmigung benötigt der
Importeur keine Sorgfaltspflichtregelung im Sinne der
Europäischen Holzhandelsverordnung. In Deutschland
arbeiten die BLE und die Zolldienststellen bei der Einfuhr
von Holzlieferungen aus Partnerländern zusammen. Nur
nach vorheriger Prüfung und Anerkennung der vom Im-
porteur der BLE vorzulegenden FLEGT-Genehmigung
darf eine Abfertigung der Ladung in den zollrechtlich
freien Verkehr erfolgen.
Sie haben Fragen? Wir sind gerne für Sie da.
Carl-Günther Jastram
Dipl.-Holzw.
Tel.: 0421 - 51 85 - 40
E-Mail: c.jastram@roggemann.de
Dr. Karen Brumm
Tel.: 0421 - 51 85 - 932
E-Mail: k.brumm@roggemann.de

